Gemäß Artikel 163 der Haushaltsordnung und Anhang I FR Nummer 3 ist die Europäische Schule Karlsruhe (ESK) verpflichtet, jährlich eine Liste der Auftragnehmer zu veröffentlichen. Bei Aufträgen mit einem Wert von mehr als 15.000 € ist der Gegenstand und der Wert des vergebenen Auftrags anzugeben. Zusätzlich soll eine Liste von Einzelverträgen, die auf im Vorjahr der Veröffentlichung abgeschlossenen Rahmenverträgen basieren, veröffentlicht werden.