2. Zulassungskriterien und Schulgeld
Altersvoraussetzungen
Die Europäischen Schulen haben die Aufgabe, Kindern der Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe einen mehrsprachigen und multikulturellen Unterricht zu erteilen.
Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt zu Schuljahresbeginn im September desjenigen Kalenderjahres, in dem das Kind 4 Jahre alt wird.
Die Aufnahme eines Schülers in die erste Klasse der Primarstufe findet zu Schuljahresbeginn im September des Kalenderjahres statt, in dem der Schüler sechs Jahre alt wird.
Grundsätzlich dürfen Schüler, die das gemäß den oben angeführten Bestimmungen festgesetzte Normalalter um mehr als zwei Jahre (für die Klassen 4-6 der Sekundarstufe um drei Jahre) überschreiten, nicht in die Sekundarstufe aufgenommen werden.
Prinzipien
Das Konzept der Europäischen Schulen wurde mit dem ursprünglichen Ziel ins Leben gerufen, vor allem Kinder von EU-Bediensteten, vom Kindergarten bis zum Abitur, in ihrer jeweiligen Muttersprache und gemäß ihrer nationalen Tradition zu erziehen.
Schüler mit anderem Hintergrund können sich ebenfalls bewerben und es wird in den jeweiligen Einzelfällen über die Zulassung entschieden.
Die Europäische Schule Karlsruhe begrüßt eine große Vielfalt an Schüler mit verschiedenen Hintergründen sowie Kulturen und fördert aktiv Bewerbungen von allen Familien, ohne Rücksicht darauf, ob sie in einer Europäischen Institution arbeiten.
Anmeldungsvoraussetzungen
Alle Kinder sind berechtigt sich bei der Europäischen Schule zu bewerben.
Gemäß ihrer Situation können Schüler als Kategorie I, II oder III angenommen werden. Die Berechtigungsregeln sind abhängig von der Kategorie. Unten ist eine Zusammenfassung der verschiedenen Fälle.
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Website der Europäischen Schulen.
Priorität haben die Kinder aus der Kategorie I, gefolgt von Kategorie II und schließlich Kategorie III. Berücksichtigung gibt es auch für Kinder, welche bereits Geschwister an der Schule haben.
KATEGORIE I
Die folgenden Schüler haben einen Anspruch auf Kategorie I:
Die Kinder der Beamten, die im Dienste der gemeinschaftlichen Institutionen stehen und für einen mindestens einjährigen Zeitraum eingestellt sind.
KATEGORIE II
Kinder, die durch individuelle Abkommen oder durch Beschlüsse abgedeckt sind. Für sie gelten spezifische Rechte und Pflichten insbesondere im Hinblick auf das Schulgeld.
Die folgenden Schüler haben einen Anspruch auf Kategorie II:
– Kinder von Eltern, die für eine Gesellschaft oder ein Unternehmen arbeiten, das eine Vereinbarung mit der Europäischen Schule Karlsruhe unterzeichnet hat. Dazu können multinationale Organisationen und Konzerne gehören, deren Mitarbeiter entfernt von ihrem Heimatland in Karlsruhe arbeiten.
– Familien können eine Vereinbarung mit der Europäischen Schule Karlsruhe unterzeichnen, damit ihre Kinder über die Kategorie II zugelassen werden können
KATEGORIE III
Die Anzahl an Plätzen in Kategorie III ist begrenzt. Sie werden erst zugeteilt nachdem sämtliche Plätze der Kategorie I und II zugeteilt wurden.
Jeder Schüler kann sich bewerben. Diese Schüler unterliegen der Entrichtung des normalen, von Obersten Rat festgelegten Schulgelds. Es gibt jedoch eine prioritäre Reihenfolge, die die Schule bei der Aufnahme beachten muss.
Für Schüler der Kategorie III gelten spezielle Zulassungsbedingungen.
Über die Zulassung von Schülern der Kategorie III entscheidet der Direktor nach Maßgabe von Artikel 8 der Allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen.
Bei der Zulassung dieser Schüler trägt der Direktor dafür Sorge, dass in jeder Klasse eine ausreichende Zahl freier Plätze vorhanden ist, damit im Laufe des Schuljahres eine angemessene Zahl von Kindern der Kategorien I und II aufgenommen werden kann, ohne dass deshalb Parallelklassen eingerichtet werden müssen.
Schulgeld
Die Schulgebühren für die Kategorien II und III werden vom Gouverneursrat der Europäischen Schulen festgelegt. Die Standardgebühren können von Schule zu Schule leicht variieren. Die Gebühren für alle europäischen Schulen sind auf der Website der Europäischen Schulen verfügbar. www.eursc.eu
Aktuelle Informationen über die Gebühren können von der Schule bezogen werden.
3. Kontaktaufnahme und besuch des ESK
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